Allgemeine Geschäftsbedingungen Paylogic Deutschland GmbH
Artikel 1
Definitionen
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Kunde |
Die Partei, die über Paylogic einen Ankauf für eine Veranstaltung tätigt; |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paylogic; |
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Rücktrittsversicherung |
Versicherung des Stornierungsrisikos für die durch Vermittlung von Paylogic an den Kunden verkauften Tickets gemäß der zwischen dem Kunden und dem Organisator getroffenen Vereinbarung. Der Kunde kann diese Rücktrittsversicherung durch Vermittlung von Paylogic bei `Europeesche Verzekeringen´ abschließen. Die Rücktrittsversicherung kommt direkt zwischen dem Kunden und `Europeesche Verzekeringen´ zustande. Die vom Kunden zu zahlenden Prämien und Kosten werden von Paylogic im Auftrag von `Europeesche Verzekeringen´ in Rechnung gestellt und einkassiert. Die Bestellnummer des Tickets dient dem Kunden gleichfalls als Policen Nummer für die Rücktrittsversicherung; |
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Bestellnummer |
Die Nummer, die mit einem bestimmten Kunden/einer bestimmten Bestellung gekoppelt ist. Die Nummer befindet sich auf dem (gekauften) Ticket; |
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Eintrittsgelder |
Preis der Tickets, ohne eventuelle zusätzliche Kosten; |
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Europeesche Verzekeringen |
Europeesche Verzekering Maatschappij N.V.; |
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Veranstaltung |
Die öffentliche oder geschlossene Veranstaltung, bei der – beispielsweise, aber nicht nur – eine Vorstellung künstlerischer und/oder sportlicher Art aufgeführt wird, darunter - jedoch nicht nur beschränkt auf – ein Musical, Theater, Schauspiel oder eine Musikaufführung, ein Konzert, eine Show oder eine Sportveranstaltung; |
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Veranstaltungsort |
Der Ort, an dem die Veranstaltung stattfindet; |
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Organisator |
Die Partei, die sich verpflichtet zur und verantwortlich ist für die Organisation der Veranstaltung; |
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Vereinbarung |
Die betreffende Vereinbarung zwischen dem Organisator und dem Kunden bezüglich Dienstleistungen gegen Entgelt im Zusammenhang mit einer Veranstaltung, die durch Vermittlung von Paylogic zustande kommt; |
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Paylogic |
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Paylogic Deutschland GmbH, mit Sitz in (10178) Berlin an der Münzstraße 18; |
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Telefonverkauf |
Der Verkauf, der über die von Paylogic zur Verfügung gestellte Telefonnummer stattfindet. Diese Nummer kann je nach Veranstaltung variieren; |
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Ticket |
Die Eintrittskarte zu einer Veranstaltung; |
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Webseiten von Paylogic |
Alle Webseiten, die die Dienste und/oder Software von Paylogic nutzen, um den Verkauf von Tickets zu ermöglichen; |
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Verkauf über Vorverkaufsstellen |
Der Verkauf von Tickets über die Vorverkaufsstellen; |
1.2
Die Überschriften der Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und Erklärung und haben keine Bedeutung für die Auslegung des Textes.
1.3
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Dienste und Angebote, die durch Vermittlung von Paylogic erbracht bzw. gemacht werden, auf jede Ticketbestellung seitens des Kunden über Paylogic, sowohl telefonisch, über die Webseiten von Paylogic als auch über den Verkauf über Vorverkaufsstellen, und auf jede Vereinbarung. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich abgewichen werden, wenn rechtsgültig unterzeichnet. In diesem Fall behalten alle übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.
1.4
Auf diese Vereinbarung finden ebenfalls die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Organisators sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besitzer der Veranstaltungsorte Anwendung. Bei Unstimmigkeit zwischen den Bestimmungen aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den vorgenannten Geschäftsbedingungen überwiegen die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Unstimmigkeit zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Organisators und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besitzer der Veranstaltungsorte überwiegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Organisators. Eine Ausfertigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Besitzer der Veranstaltungsorte oder des Organisators kann bei den Besitzern der entsprechenden Veranstaltungsorte bzw. beim Organisator angefordert werden.
1.5
Wenn der Kunde durch Vermittlung von Paylogic eine Rücktrittsversicherung bei den Europeesche Verzekeringen abschließt, finden darauf die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europeesche Verzekeringen Anwendung. Eine Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf Wunsch kostenlos erhältlich bei Paylogic unter der Telefonnummer: 01805-554968; sie können ebenfalls auf www.europeesche.nl eingesehen werden. Paylogic übernimmt absolut keine Gewähr für die Richtigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europeesche Verzekeringen.
Artikel 2
Zustandekommen der Vereinbarung
2.1
Paylogic tritt beim Anbieten und Verkaufen von (Reservierungen für) Tickets als Vermittler auf für das Zustandekommen der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Organisator. Paylogic ist ausdrücklich nicht Teil der Vereinbarung, die durch den Ankauf eines Tickets zustande kommt. Die Vereinbarung kommt entsprechend den Bestimmungen des Artikels 2.2. zustande, nachdem der Kunde über Paylogic (telefonisch, über die Webseite von Paylogic und/oder dgl.) eine Bestellung für ein oder mehrere Tickets aufgegeben hat. Paylogic besorgt im Auftrag des Organisators die Eintrittskarten für die entsprechende Veranstaltung. Der Versand der Tickets durch Paylogic an den Kunden geschieht im Auftrag des Organisators.
2.2
Art des Zustandekommens der Vereinbarung:
- Wenn und sobald der Kunde und Paylogic das Datum der Bestellung, den Rang des Tickets, die Anzahl Tickets, den Preis der Tickets und eventuelle zusätzliche Kosten festgelegt haben, wird die Reservierung als 'vorläufig' in das automatisierte Reservierungssystem von Paylogic aufgenommen;
- Vereinbarung kommt endgültig zustande, wenn und sobald Paylogic (Autorisierung der) Zahlung durch den Kunden erhalten hat;
- Ist die Vereinbarung über die Webseite von Paylogic zustande gekommen, erhält der Kunde umgehend per E-Mail eine Bestätigung der Vereinbarung;
- Ist die Vereinbarung telefonisch zustande gekommen, wird diese nicht extra schriftlich bestätigt;
- Wenn keine Autorisierung der Zahlung durch den Kunden erhalten wird, bekommt der Kunde entweder per E-Mail oder auf dem Postweg eine Nachricht über das Misslingen der Transaktion und das Nichtzustandekommen der Vereinbarung.
2.3
Eine Bestellung gilt für den Kunden als unwiderruflich. Es ist nicht möglich, bezüglich einer zustande gekommenen Vereinbarung Änderungen vorzunehmen. Stornierung der Vereinbarung ist nur möglich, wenn eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen wurde unter den Bedingungen der Europeesche Verzekeringen, wie näher erläutert in den auf die Rücktrittsversicherung anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Europeesche Verzekeringen. Stornierungen durch den Kunde sind immer, direkt oder nach Weiterverweisen durch Paylogic, bei den Europeesche Verzekeringen einzureichen.
Artikel 3
Tickets
3.1
Paylogic bietet verschiedene Vertriebskanäle (Verkaufskanäle) an, dazu gehören:
- Online Verkauf: der Verkauf über die Webseite des Organisators und/oder des Mediapartners von Paylogic und/oder Paylogic;
- Telefonverkauf: der Verkauf unter der Telefonnummer 01805-554968. Diese Nummer kann je nach Veranstaltung oder Organisator variieren. Paylogic behält sich deshalb das Recht vor, nicht alle Bestellungen unter dieser Telefonnummer zu akzeptieren;
- Verkauf über Vorverkaufsstellen: der Verkauf durch Primera und über Vorverkaufsstellen.
3.2
Der Organisator bestimmt, welche Vertriebskanäle für eine und/oder mehrere Veranstaltung(en) zur Verfügung stehen.
3.3
Die von Paylogic gelieferten Tickets sind und bleiben Eigentum des Organisators und werden von Paylogic an den Kunde geliefert, unter der Bedingung, dass es ohne vorangehende schriftliche Zustimmung des Organisators und/oder Paylogic nicht erlaubt ist:
- Die Tickets an Dritte zu verkaufen bzw. die Tickets auf irgendeine kommerzielle Art direkt oder indirekt an Dritte weiterzuleiten;
- Die Tickets kommerziell – in welcher Form auch immer – anzubieten bzw. auf andere Art und Weise auf die Eintrittskarten hinzuweisen;
- Wenn sich die unter i. oder ii. genannte Situation ergibt, wird Paylogic und/oder der
Organisator die Tickets ungültig machen; den Besitzern dieser Tickets wird der Zugang zur Veranstaltung verweigert, ohne Recht auf Schadensersatz.
3.4
Paylogic und/oder Organisator können dem Kunden außerdem ein näher zu bestimmendes Bußgeld auferlegen.
3.5
Nur der Besitzer des Tickets, der als erster das Ticket beim Beginn der Veranstaltung vorzeigt, erhält Zugang.
3.6
Paylogic und/oder Organisator behalten sich das Recht vor, die Anzahl der zu reservierenden Tickets nach oben zu begrenzen. Reservierungen, die über diese Höchstzahl hinausgehen, werden entsprechend angepasst bzw. rückgängig gemacht für die über diese Höchstzahl hinausgehenden reservierten Tickets.
3.7
Aufgrund von eventuellen zusätzlichen Kosten, z. B. für Reservierung, Zahlung und/oder Lieferung können die Preise für Tickets höher sein als die von Paylogic auf den Tickets gedruckten Preise. Es gilt der gesetzliche MwSt.-Tarif.
3.8
Die zusätzlichen Reservierungskosten können je nach Art und Zeitpunkt des Ankaufs variieren. Alle Kosten werden bei der Bestellung gezeigt. Es werden keine anderen Kosten als die gezeigten Kosten berechnet.
3.9
Paylogic ist bestrebt, vor Beginn der Veranstaltung, jedoch zumindest 7 Tage nach Erhalt der vollständigen Zahlung, dem Kunden die Tickets zuzusenden. Wenn der Kunde die Tickets nicht innerhalb von 7 Tagen erhalten hat, muss er schriftlich (per Brief oder E-Mail) Kontakt mit Paylogic aufnehmen (customerservice@paylogic.de). Nach Ablauf dieses genannten Zeitraums geht Paylogic davon aus, dass der Kunde die Tickets in bester Ordnung erhalten hat.
3.10
Nach Erhalt der bestellten Tickets sind diese vom Kunden zu kontrollieren. Falls es sich um eine Falschlieferung handeln sollte, z. B. die Karten falsch bedruckt sind (falsche Preis-/Platzkategorie oder falsche Veranstaltung) bekommt der Kunde auf die erste schriftliche Anforderung und ohne zusätzliche Kosten eine neue Lieferung, unter der Bedingung, dass der Kunde die bereits gelieferten Karten an Paylogic zurückschickt. Wenn der Kunde innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung Paylogic nicht schriftlich informiert hat, kann Paylogic beschließen, die Tickets nicht umzutauschen.
3.11
Paylogic behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, Bestellungen von Kunden zu verweigern.
Artikel 4
Zahlungsmethode
4.1
Paylogic akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden. Die vollständige Liste kann bei Paylogic angefordert werden. Die Verfügbarkeit der Zahlungsmethoden für eine Bestellung für eine Veranstaltung kann pro Veranstaltung und/oder Vertriebskanal variieren.
4.2
Die für den Ticketverkauf in Frage kommenden Webseiten und/oder Teile der Webseite, sind abgesichert, sodass Missbrauch Ihrer Daten ausgeschlossen ist.
4.3
Paylogic hat ergänzende Sicherheitsanforderungen für die Benutzung von Zahlungsmethoden festgelegt. Es ist deshalb möglich, dass bestimmte Zahlungsmethoden nicht für jeden verfügbar sind.
Artikel 5
Haftung
5.1
Paylogic kann nicht als Organisator der Veranstaltung betrachtet werden und ist deshalb auch nicht verantwortlich und erteilt keine Garantie für die (künstlerische) Qualität und den Inhalt der Veranstaltung und den Ablauf an dem und rund um den Veranstaltungsort und übernimmt aufgrund dessen keinerlei Haftung.
5.2
Falls und sofern die Veranstaltung seitens des Organisators bzw. des Besitzers des Veranstaltungsortes storniert wird, wird Paylogic dem Kunden nur den Ticketpreis erstatten, soweit dieser nachweisbar an Paylogic gezahlt wurde. Nicht erstattet werden die eventuellen zusätzlichen Kosten, die der Kunde für die Dienste von Paylogic gezahlt hat. Paylogic übernimmt in einem solchen Fall keinerlei Haftung für eventuelle direkt oder indirekt gemachte Kosten und/oder Ausgaben und/oder irgendwelche andere Schäden, die dem Kunden entstanden sein könnten.
5.3
Falls und sofern Paylogic den vom Kunden gezahlten Betrag für Lieferung von Tickets an den Organisator der Veranstaltung überwiesen hat und Letztgenannter im Falle einer Stornierung der Veranstaltung nicht bereit ist bzw. nicht imstande ist, den betreffenden Betrag an Paylogic zurückzuzahlen, ist Paylogic nicht zur Rückzahlung des vom Kunden an Paylogic gezahlten Betrags verpflichtet.
5.4
Paylogic kann niemals haftbar gemacht werden für irgendwelche Schäden durch Tot, Verletzung, Unfall, Verwundung, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl, die im Voraus, während oder als Folge eines Besuches der Veranstaltung oder des Veranstaltungsortes durch den Kunden verursacht wurden.
5.5
Falls und sofern Paylogic infolge höherer Gewalt ganz oder teilweise ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, kann der Kunde daraus keinerlei Recht auf Schadensersatz herleiten.
5.6
Unter höherer Gewalt wird u. a. verstanden: Krieg, Kriegsgefahr und Aufstand, behindernde Maßnahmen sowohl seitens inländischer als auch ausländischer Behörden, , ernste Katastrophen, Feuer, Streik, Versagen von und Schäden an Apparatur von Steuerungssystemen, Verkehrsstau/Transportstreik, Hochwasser, Aussperrungen und Sabotage und im Allgemeinen alle unvorhersehbaren Umstände sowohl im In- als Ausland, als Folge dessen eine Erfüllung der Vereinbarung berechtigterweise nicht mehr von Paylogic verlangt werden kann.
5.7
Paylogic übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Beschädigung von Tickets durch den Kunden, aus welchem Grund auch immer. Von dem Moment an, wo die Eintrittskarte dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, liegt deshalb das Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch des Tickets beim Kunden.
5.8
Paylogic übernimmt keinerlei Haftung für Kauf und Lieferung von Tickets, die nicht über Paylogic stattfinden; Paylogic übernimmt auch keinerlei Haftung für Vereinbarungen, die, auf Wunsch des Kunden, nicht vollständig von Paylogic abgewickelt werden und bei denen eine dritte Partei, z. B. eine Kasse am Veranstaltungsort, direkt oder indirekt, involviert ist.
5.9
Sofern Haftung seitens Paylogic ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt dies auch für die Haftung von Mitarbeitern und/oder Hilfskräften von Paylogic.
Artikel 6
Datenschutz
6.1
Paylogic verarbeitet die persönlichen Daten des Kunden in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG.
6.2
Die Daten werden von Paylogic in einem automatischen System gesammelt, verarbeitet und im erforderlichen Maße zum Erläutern, Gestalten oder Ändern der Vereinbarung verwendet.
6.3
Wenn der Kunde ausdrücklich seine Zustimmung dazu erteilt, werden diese Daten für kommerzielle Zwecke benutzt, darunter auch zur Verarbeitung für Direktmarketing-Zwecke. Diese Verarbeitungen werden auch von dritten Parteien ausgeführt. Der Kunde hat das Recht, sich gegen die Verarbeitung für kommerzielle Zwecke und Direktmarketing-Zwecke zu wehren. Auf Anfragen des Kunden wird Paylogic diese Art der Verarbeitung sofort beenden.
Artikel 7
Intellektuelle Eigentumsrechte
7.1
Sämtliche Rechte auf intellektuelles Eigentum in Bezug auf Namen, Warenzeichen und jeglichen eventuellen Text und (Werbungs-)Musik von Paylogic sowie in Bezug auf das von Paylogic verwendete Betriebskonzept im Allgemeinen, liegen bei Paylogic. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese direkt oder indirekt zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen oder anderweitig zu benutzen, oder sich dem anzuschließen, es sei denn, Paylogic hat vorab eine schriftliche Zustimmung dazu erteilt.
7.2
Sämtliche Rechte auf intellektuelles Eigentum in Bezug auf Namen der Veranstaltung, Veranstaltungsort, Warenzeichen und dergleichen liegen beim Organisator bzw. bei den ursprünglichen Berechtigten der betreffenden Veranstaltung oder beim Besitzer des Veranstaltungsortes. Es ist dem Kunden nicht gestattet, diese direkt oder indirekt zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen oder anderweitig zu benutzen, oder sich dem anzuschließen, es sei denn, die betreffenden Berechtigten haben vorab eine schriftliche Zustimmung darüber erteilt.
Artikel 8
Verhaltensregeln Organisatoren und Veranstaltungsorte
8.1
Der Kunde hat sich zu jeder Zeit an die vom Organisator und Besitzer des Veranstaltungsortes festgelegten Verhaltensregeln für die Veranstaltung, wofür Paylogic die Tickets liefert, zu halten.
8.2
Der Organisator, Besitzer des Veranstaltungsortes, das Sicherheitspersonal und/oder die Polizei sind berechtigt, den Kunden vor der Veranstaltung auf unerlaubte Gegenstände zu durchsuchen und diese zu beschlagnahmen, nachdem dafür Zustimmung erteilt wurde. Wenn die erbetene Zustimmung nicht erteilt wird, haben Organisator, Sicherheitspersonal und/oder Polizei das Recht, dem Kunden den Zugang zu verweigern. Beschlagnahmte Gegenstände werden nach Ablauf der Veranstaltung, sofern möglich, dem Besitzer zurückgegeben, sofern es sich nicht um gesetzlich verbotene Gegenstände handelt.
8.3
Der Organisator und der Besitzer des Veranstaltungsortes behalten sich zu jeder Zeit das Recht vor, Besuchern, die erst nach Beginn der Veranstaltung eintreffen, den Zugang zum Veranstaltungsort zu verweigern.
8.4
Der Organisator und der Besitzer des Veranstaltungsortes behalten sich zu jeder Zeit das Recht vor, Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung zu machen (machen zu lassen). Der Kunde erklärt, dass er über das Vorgenannte informiert und damit einverstanden ist, und verzichtet bereits jetzt auf das Recht, sich gegen eine Verwendung seines Porträts/Bildnisses im Rahmen der Veröffentlichung und Vervielfältigung der genannten Aufnahmen zu wehren.
Artikel 9
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Paylogic behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen treten unmittelbar nach Bekanntgabe der neuen Geschäftsbedingungen auf der Webseite von Paylogic in Kraft.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Paylogic Deutschland GmbH - Ausgabe 04.2011 - 6
Anmeldung Kunden
Kunden können sich hier anmelden
Anmeldung Veranstalter
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